BRAUN Windturbinen GmbH

Entdecken Sie die effizienten Kleinwindkraftanlagen von BRAUN Windturbinen GmbH

Willkommen bei BRAUN Windturbinen GmbH – Ihrem Experten für leistungsstarke Kleinwindkraftanlagen „Made in Germany“. Unsere ANTARIS Windturbinen in den Leistungsklassen 2,5 kW, 3,5 kW, 7,5 kW und 12,0 kW bieten Ihnen eine ideale Lösung für nachhaltige Energieerzeugung direkt bei Ihnen zu Hause oder im Garten.

Profitieren Sie von innovativer Technologie, maßgeschneiderter Beratung und Unterstützung bei behördlichen Genehmigungsverfahren. Ob als fertige Anlage oder als Bausatz für den Eigenaufbau – wir bieten Ihnen das perfekte System für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Heizbetrieb

Im Heizbetrieb mit Windkraft wird die erzeugte Energie direkt genutzt, um elektrische Heizsysteme zu betreiben, beispielsweise Wärmepumpen oder Elektroheizungen. Die Windkraftanlage liefert dabei den benötigten Strom, um den Heizbedarf eines Gebäudes zu decken, wodurch fossile Brennstoffe eingespart und die Energiekosten gesenkt werden.

Netzparallelbetrieb

Beim Netzparallelbetrieb wird die erzeugte Energie der Windkraftanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist, während gleichzeitig der Eigenverbrauch gedeckt wird. Überschüssiger Strom wird dabei in das Netz abgegeben, wofür der Betreiber eine Einspeisevergütung erhält. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung der Windkraft und sorgt für eine stabile Stromversorgung.

Inselbetrieb

Im Inselbetrieb wird die Windkraftanlage vollständig autark betrieben, ohne Anbindung an das öffentliche Stromnetz. Die erzeugte Energie wird ausschließlich vor Ort genutzt, oft in Kombination mit einem Batteriespeicher, um eine kontinuierliche Stromversorgung auch bei Windstille zu gewährleisten. Diese Betriebsart eignet sich besonders für abgelegene Gebiete oder Häuser, die keinen Anschluss ans Stromnetz haben.

Ihre Windkraftlösung für Haus und den Garten – Flexibel und effizient

Unsere Kleinwindkraftanlagen der ANTARIS-Serie bieten Ihnen eine kosteneffiziente Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen. Die Modelle sind speziell für den Einsatz in privaten Haushalten und Gärten konzipiert und zeichnen sich durch ihre hohe Effizienz, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit aus. Setzen Sie auf eine grüne Energiequelle und reduzieren Sie Ihre Stromkosten – mit einer Windkraftanlage, die speziell für die Nutzung in Wohngebieten optimiert wurde.

Weltweit im Einsatz - Die ANTARIS Standorte

Hierbei handelt es sich um nur einige der ANTARIS Standorte mit einer ungefähren Angabe der Position.

Die Vorteile der ANTARIS Kleinwindkraftanlagen im Überblick

ANTARIS - Die meistverkauften Kleinwindanlagen weltweit

Verkaufte ANTARIS Anlagen
> 1
Länder
> 1
zufriedene Kunden
> 1 %

Made in Germany – Vertrauen Sie auf Qualität und Innovation

Die BRAUN Windturbinen GmbH produziert alle Windkraftanlagen in Deutschland – mit höchster Präzision und innovativer Technik. Unsere Produkte erfüllen höchste Qualitätsstandards und bieten Ihnen eine zuverlässige Stromversorgung über viele Jahre hinweg. Mit unserer Expertise und Erfahrung können Sie sicher sein, dass Sie eine langlebige und leistungsstarke Kleinwindkraftanlage erhalten.

Unterstützung bei behördlichen Genehmigungen – Wir helfen Ihnen weiter

Die Installation einer Kleinwindkraftanlage erfordert oft eine behördliche Genehmigung. Wir von BRAUN Windturbinen GmbH unterstützen Sie nicht nur beim Kauf Ihrer Windkraftanlage, sondern auch beim gesamten Genehmigungsverfahren. Unser Expertenteam hilft Ihnen, alle notwendigen Schritte zu gehen und die Genehmigung schnell und unkompliziert zu erhalten.

FAQ für Kleinwindanlagen - Die meistgestellten Fragen

Eine Kleinwindkraftanlage nutzt die Energie des Windes, um Strom zu erzeugen. Diese Energie wird über eine Windturbine in elektrische Energie umgewandelt, die direkt vor Ort genutzt oder in das Stromnetz eingespeist werden kann.

Die richtige Größe hängt von Ihrem Energiebedarf ab. Unsere Modelle bieten Leistungsklassen von 2,5 kW bis 12,0 kW – ideal für private Haushalte und Gärten. Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der passenden Anlage.

Unsere Windkraftanlagen können sowohl von Fachleuten als auch im Rahmen eines Eigenaufbaus installiert werden. Wir bieten Ihnen die nötige Unterstützung bei der Planung und Installation.

In vielen Fällen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, jedoch gibt es in einigen Bundesländern spezielle Förderprogramme oder vereinfachte Genehmigungsverfahren für kleinere Windkraftanlagen, vor allem für den Eigenbedarf.
Diese beinhalten oft:

  • Erleichterte Baugenehmigung bei kleineren Anlagen (z. B. unter 10 Metern Höhe oder unter einer bestimmten Leistung).

  • Weniger umfangreiche Umweltgutachten, wenn die Windkraftanlage in weniger sensiblen Gebieten installiert wird.

  • Förderung von Windkraftprojekten im Rahmen von landesweiten Klimaschutzprogrammen.

Wir helfen Ihnen durch den gesamten Genehmigungsprozess, damit die Installation Ihrer Windkraftanlage reibungslos verläuft.
Wir beraten Sie aber gerne zu diesem Thema.

Unsere Kleinwindkraftanlagen sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt und bieten Ihnen über viele Jahre hinweg zuverlässige Stromversorgung.

Ja, unsere Windkraftanlagen sind auch als Bausatz erhältlich. Wir bieten Ihnen detaillierte Anleitungen und die nötige Unterstützung, damit Sie Ihre eigene Windkraftanlage selbst aufbauen können.

Die erzeugte Strommenge hängt von der Größe der Windkraftanlage und den Windverhältnissen vor Ort ab. Mit unseren leistungsstarken Modellen können Sie jedoch einen erheblichen Teil Ihres Strombedarfs decken.

Warum sollten Sie sich für eine Kleinwindkraftanlage von BRAUN entscheiden?

Die ANTARIS Kleinwindanlage als Selbstbausatz - Was ist enthalten?

Unsere Kleinwindkraftanlagen sind auf eine lange Lebensdauer >20 Jahre ausgelegt und bieten Ihnen über viele Jahre hinweg zuverlässige Stromversorgung.

  • Windwechselrichter FIMER UNO / TRIO von 2,0 – 10,0 kW;  inkl. Parameterservice für Ihren Windstandort!
    – Alle Inverter und Generatoren sind elektrisch aufeinander abgestimmt –

  • Überspannungsschutz für alle FIMER Inverter inkl. Dumpload u. WKA-Steuerung, bis 10,0 kW

  • Permanentmagnetgeneratoren für Kleinwindkraftanlagen von 1,0 – 20,0 kW für Batterieladung, Netzparallelbetrieb, Heizungsunterstützung, auch für Selbstbau Wasserkraft-Anlagen geeignet.

  • Helikoptersicherungen zum Nachrüsten für Kleinwindkraftanlagen von 1,0 – 10,0 kW

  • Rotorblätter für Repellerdurchmesser von 3,00m – 6,50m

  • Steuerungen für Heizbetrieb (WKA´s mit 40 – 400VDC Spannung)

  • Batterieladeregler für 24V / 48VDC Spannung

  • Steuerungen für Netzparallelbetrieb

  • Naben und Spinner

    Top Preisangebote – wir beraten Sie gerne und ausführlich!

ANTARIS Kleinwindanlagen - Leistungsstufen & Modelle

ANTARIS 2.5 kW

Für Einsteiger oder die mobile Versorgung

Die ANTARIS 2.5 kW Windkraftanlage verfügt über einen wartungsfreien, bürstenlosen Permanentmagnetgenerator mit hohem Wirkungsgrad und einer Spannung von 0-400 V. Die Nennleistung von 2.700 Watt wird bei 380 rpm erreicht. Der Rotor hat einen Durchmesser von 3 m und besteht aus glasfaserverstärktem Laminat mit aerodynamischem Profil und Geräuschminimierung durch Winglets. Das Tragelement ist aus witterungsbeständigem HDPE und Edelstahl, mit einer Sturmsicherung und einem Helikoptersystem. Der Steuerschrank enthält eine 3-phasige Spannungsüberwachung und ermöglicht den 1-phasigen Netzparallelbetrieb.

ANTARIS 3.5 kW

Perfekt für das Einfamilienhaus

Die wartungsfreie Windturbine mit Permanentmagnet-Generator liefert 3700 W bei 420 U/min und 400 VDC. Der 3,50 m Rotor (optional 3,00 m) aus Glasfaser-/Kohlefaserlaminat minimiert Geräusche.

Das Tragelement besteht aus einer wetterfesten Windfahne und einer verzinkten Stahlkonsole mit Azimutgleitlager. Die Sturmsicherung erfolgt durch Helikopterstellung und Generatorkurzschluss.

Der Steuerschrank bietet Spannungsüberwachung, Netzparallelbetrieb und Notausschalter. Optional als 48 VDC Batterielader mit 3000 W verfügbar.

ANTARIS 5.5 kW

Ideal für Haus und Hof

Die ANTARIS 5.5 kW liefert bis zu 6000 W bei 380 U/min und 400 VDC. Der wartungsfreie Permanentmagnet-Generator mit 3-Phasen-Drehstrom startet die Einspeisung ab ca. 100 U/min.

Der Rotor (4,00 m, optional bis 5,30 m) aus Carbon minimiert Geräusche durch optimiertes Blattdesign. Das verzinkte Tragelement mit Windfahne und Azimutgleitlager sorgt für Stabilität.

Zur Sturmsicherung dienen Helikopterstellung, Generatorkurzschluss und Bremswiderstand. Der Steuerschrank bietet 3-phasige Spannungsüberwachung, Netzparallelbetrieb und eine Displayanzeige.

Optional als 48 VDC Batterielader mit 4000 W verfügbar.

ANTARIS 7.5 kW

Die Windanlage für mittlere Anwendungen

Die Windturbine ist für Binnenlandstandorte optimiert und startet die Einspeisung bei 2,5 m/s Windgeschwindigkeit. Sie erreicht 7500 W bei 330 U/min und 400 VDC.

Der wartungsfreie Permanentmagnet-Generator liefert 3-Phasen-Drehstrom mit einer gleichmäßigen Leistungskurve. Der Rotor (5,30 m, optional 4,40 m) aus Glasfaser-/Kohlefaserlaminat minimiert Geräusche und ist aerodynamisch optimiert.

Das verzinkte Tragelement mit Windfahne und Azimutgleitlager bietet eine robuste Konstruktion. Die Sturmsicherung umfasst Helikopterstellung, Generatorkurzschluss und Bremswiderstand.

Der Steuerschrank verfügt über 3-phasige Spannungsüberwachung, Netzparallelbetrieb, Notausschalter und eine Displayanzeige.

ANTARIS 12.0 kW

Für die maximale Leistung im Kleinwindbereich

Die Windturbine ANTARIS 12.0 kW ist ebenfalls für Binnenlandstandorte optimiert und beginnt die Einspeisung ab 2,5 m/s Windgeschwindigkeit. Sie erreicht 12.000 W bei 255 U/min und 500 VDC.

Der wartungsfreie Permanentmagnet-Generator liefert 3-Phasen-Drehstrom mit hoher Effizienz. Der Rotor (6,50 m, optional 5,80 m) aus Glasfaser-/Kohlefaserlaminat minimiert Geräusche durch Winglets und aerodynamisches Design.

Das verzinkte Tragelement mit Windfahne und Azimutgleitlager sorgt für Stabilität. Die Sturmsicherung umfasst Helikopterstellung, Generatorkurzschluss und Temperaturüberwachung.

Der Steuerschrank bietet 3-phasige Spannungsüberwachung, Netzparallelbetrieb, Notausschalter und eine Displayanzeige.

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Genehmigungen für Kleinwindkraftanlagen in Deutschland

In Deutschland ist die Installation von Kleinwindkraftanlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig, wobei die genauen Anforderungen je nach Bundesland und lokalem Planungsrecht variieren können. Eine Genehmigung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Windkraftanlage keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, Landschaft oder angrenzende Gebäude hat. In diesem Zusammenhang müssen sowohl baurechtliche als auch naturschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden.

1. Allgemeine Anforderungen für die Genehmigung

Die Genehmigungspflicht für eine Kleinwindkraftanlage ergibt sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für die Installation einer Windkraftanlage müssen in der Regel folgende Schritte berücksichtigt werden:

  • Baugenehmigung: Eine Baugenehmigung ist notwendig, wenn die Windkraftanlage als bauliche Veränderung auf einem Grundstück installiert wird. Diese Genehmigung wird meist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der Stadt beantragt.

  • Naturschutzrechtliche Prüfung: In vielen Fällen wird auch eine Prüfung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt. Hierzu gehören unter anderem Vogel- und Fledermausgutachten, die klären, ob die Windkraftanlage in einem sensiblen Naturschutzgebiet oder in der Nähe von Brutplätzen aufgestellt wird.

  • Immissionsschutzrechtliche Prüfung: Es wird geprüft, ob durch den Betrieb der Windkraftanlage schädliche Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Lärm, Schattenschlag) entstehen.

2. Unterschiede zwischen den Bundesländern

Obwohl es bundesweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen gibt, gibt es Unterschiede in den Anforderungen und Prozessen zur Genehmigung einer Kleinwindkraftanlage, abhängig von den jeweiligen Bundesländern. Einige Bundesländer haben spezifische Vorschriften oder erleichtern bestimmte Genehmigungsverfahren.

In Bayern und Baden-Württemberg gilt der Dachfirst als sog. Nullpunkt, wenn der Masten durch das Dach geführt wird. Somit wäre bei einer Dachhöhe von 10m eine 25m hohe ANTARIS Kleinwindanlage verfahrensfrei.

In Baden-Württemberg müssen Kleinwindkraftanlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung unterzogen werden, insbesondere wenn die Anlage eine Höhe von 15 Metern überschreitet oder die Leistung mehr als 1 kW beträgt. In einigen Fällen können kleinere Anlagen auch unter vereinfachte Genehmigungsverfahren fallen. Zudem sind Umwelt- und Naturschutzgutachten erforderlich, wenn die Windkraftanlage in einem Naturschutzgebiet oder in der Nähe von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) aufgestellt wird.

In Bayern ist eine Kleinwindanlage bis 15m Gesamthöhe (Repeller oben stehend) verfahrensfrei.

In Bayern und BW gilt der Dachfirst als sog. Nullpunkt, wenn der Masten durch das Dach geführt wird. Somit wäre bei einer Dachhöhe von 10m eine 25m hohe ANTARIS Kleinwindanlage verfahrensfrei.

Darüber hinaus wird eine Baugenehmigung verlangt, und die Naturschutzbehörden spielen eine zentrale Rolle bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit. Zudem gibt es in einigen Regionen zusätzliche Vorschriften, die die Installation von Windkraftanlagen einschränken oder erschweren, insbesondere in Gebirgslagen und Naturschutzgebieten.

In Nordrhein-Westfalen müssen Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 Metern ebenfalls eine Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde erhalten. Besonders wichtig ist hier die Immissionsschutzprüfung, um Lärm- und Schattenschlagwirkungen zu überprüfen. Naturschutzrechtliche Prüfungen sind in NRW oft notwendig, insbesondere wenn die Windkraftanlage in einem Naturpark oder Schutzgebiet installiert werden soll.

In Hessen wird in der Regel eine Baugenehmigung für Kleinwindkraftanlagen verlangt. Je nach Region sind unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Lärmmessung und des Schattenschlags zu berücksichtigen. In ländlicheren Gebieten ist die Genehmigungspraxis tendenziell weniger streng, allerdings müssen auch hier Umweltgutachten vorgelegt werden, wenn die Windkraftanlage in einem empfindlichen Gebiet installiert wird.

In Niedersachsen ist eine Kleinwindanlage bis 15m Gesamthöhe (Repeller oben stehend) verfahrensfrei.

Hier gelten die gleichen Anforderungen wie in vielen anderen Bundesländern, jedoch ist die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen hier häufig weniger restriktiv, da das Land ein großes Potenzial für Windkraftnutzung bietet.

Kleinwindkraftanlagen, die weniger als 20 Meter hoch sind, können oft eine vereinfachte Baugenehmigung erhalten. Wenn die Windkraftanlage in einem Naturschutzgebiet oder in der Nähe von landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgestellt wird, sind jedoch Umwelt- und Naturschutzgutachten notwendig.

In Sachsen müssen alle Windkraftanlagen, die eine Höhe von mehr als 10 Metern erreichen, eine Baugenehmigungbeantragen. Zudem wird in vielen Fällen eine Immissionsschutzprüfung verlangt, insbesondere in städtischen Gebieten. Es gibt spezielle Vorschriften für die Windnutzung in Naturschutzgebieten und in Gebirgslagen.

Brandenburg hat in vielen ländlichen Regionen sehr großzügige Regelungen für die Windkraftnutzung. Hier wird eine Baugenehmigung verlangt, jedoch gibt es viele Gebiete, in denen zusätzliche Naturschutzprüfungen aufgrund geringerem Konfliktpotentials nicht erforderlich sind. In Naturschutzgebieten sind jedoch strikte Genehmigungsprozesse erforderlich.

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Windkraftanlagen, die eine bestimmte Größe überschreiten, ebenfalls genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde, und es müssen Gutachten zu Lärm, Schattenwurf und naturschutzrechtlichen Aspekten eingereicht werden. In Gebieten von besonderem Naturschutzwert sind zusätzliche Anforderungen zu beachten.

In den großen Städten wie Berlin und Hamburg sind die Genehmigungsanforderungen tendenziell strenger. Häufig sind sowohl Immissionsschutzgutachten als auch Vogelschutzgutachten erforderlich. Kleinwindkraftanlagen in städtischen Gebieten müssen die Anforderungen an den Schallschutz und den Sichtschutz erfüllen. In städtischen Umgebungen sind sie weniger verbreitet, aber dennoch möglich, wenn die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

In Schleswig-Holstein  ist eine Kleinwindanlage bis 15m Gesamthöhe (Repeller oben stehend) verfahrensfrei.

Weitere Info’s erfragen Sie bitte bei uns direkt und aktuell.

3. Vereinfachte Genehmigungsprozesse für Kleinwindkraftanlagen

In einigen Bundesländern gibt es spezielle Förderprogramme oder vereinfachte Genehmigungsverfahren für kleinere Windkraftanlagen, vor allem für den Eigenbedarf. Diese beinhalten oft:

  • Erleichterte Baugenehmigung bei kleineren Anlagen (z. B. unter 10 Metern Höhe oder unter einer bestimmten Leistung).

  • Weniger umfangreiche Umweltgutachten, wenn die Windkraftanlage in weniger sensiblen Gebieten installiert wird.

  • Förderung von Windkraftprojekten im Rahmen von landesweiten Klimaschutzprogrammen.

4. Fazit

Die Genehmigung einer Kleinwindkraftanlage ist ein komplexer Prozess, der von Bundesland zu Bundesland variieren kann. Es ist daher ratsam, sich vor der Installation umfassend bei der zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt zu informieren. Durch die richtige Planung und rechtzeitige Einholung aller erforderlichen Genehmigungen können rechtliche Hürden minimiert und die Umsetzung des Projekts erfolgreich realisiert werden.

Für die spezifische Genehmigung ist es immer ratsam, sich mit den lokalen Behörden und ggf. bei BRAUN Windturbinen GmbH in Verbindung zu setzen, da zusätzliche Anforderungen je nach Standort und Art der Anlage bestehen können.

Aufgrund der sich stetig ändernden Bestimmungen von Genehmigungen für Kleinwindanlagen, bitten wir Sie, sich entweder an uns (per Telefon oder Email) oder direkt an das zuständige lokale Amt in Ihrer Region zu wenden.

Anmerkung: Wir übernehmen keinerlei Haftung für die hier getätigten Angaben.
Die Informationspflicht liegt bei Ihnen und sollte am besten schriftlich bei dem für Ihren Standort zuständigen Bauamt eingeholt werden.

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